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Orthopädisches
Zentrum Münsingen

Krankenhausweg 18 a
3110 Münsingen BE
Tel:  031 720 23 23
Fax: 031 720 23 21
www.ozm.com
ozm(at)ozm.com

Kostendeckung

Gemäss Krankenversicherungsgesetz beteiligen sich die Versicherten an den Kosten der für sie erbrachten medizinischen Leistungen. Diese Kostenbeteiligung besteht einerseits aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und andererseits aus 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Die Kostenbeteiligung wird ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person auf allen stationären, teilstationären und ambulanten Behandlungen erhoben. Für die zeitliche Zuordnung ist das Behandlungsdatum massgebend.

Sämtliche ambulanten Untersuchungen und Behandlungen* im Orthopädischen Zentrum sowie im Spital werden von der Grundversicherung aufgrund gesamtschweizerisch gültigen Tarifwerten übernommen. Die Versicherung vergütet dem Patienten alsdann die Leistungen abzüglich Franchise und Selbstbehalt zurück.

(* Die von der obligatorischen Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht übernommenen Leistungen sind im Anhang 1 zur KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) aufgeführt und gelten für alle Spitäler und Praxen. Bei Unsicherheiten bezüglich Pflichtleistungen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung.)

Überprüfen Sie, welche Kosten durch die Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden und lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich beraten.