Benutzeranmeldung
Orthopädisches
Zentrum Münsingen
Krankenhausweg 18 a
3110 Münsingen BE
Tel: 031 720 23 23
Fax: 031 720 23 21
www.ozm.com
ozm(at)ozm.com
Rechtliches
Wir freuen uns, Sie als Patient im OZM zu behandeln. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Sie als Patient unserer Praxis selber und frei über Ihre Behandlung bzw. die Einleitung der von unseren Fachärzten vorgeschlagenen Behandlungsmassnahmen entscheiden können. Es steht Ihnen denn auch offen, sich der von uns nach bestem Gewissen vorgeschlagenen – medizinisch notwendigen – Operation nicht zu unterziehen. Für den Fall, dass Sie sich für die ärztliche Behandlung im Orthopädischen Zentrum Münsingen entscheiden, benötigen wir – schon allein aus versicherungstechnischen und juristischen Gründen – hierfür Ihre entsprechende Einwilligung.
Gerne versichern wir Ihnen, dass wir uns nach bestem sowie aktuellstem Wissen und Können dafür einsetzen, einen möglichst reibungslosen Ablauf des für Sie geplanten Eingriffs zu ermöglichen. Die im internationalen Vergleich sehr niedrige Risikorate des OZM zeigt, dass unsere Bemühungen entsprechend erfolgreich sind, allerdings können auch wir Fehler nicht zu 100% ausschliessen. Damit Sie und wir im allerschlimmsten Fall durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, verlangen die Versicherer heute die Unterzeichnung eines Aufklärungsformulars.
Aufgrund des Vorerwähnten erhalten Sie deshalb zusätzlich zu den am Besprechungstermin erhaltenen mündlichen Informationen über den für Sie geplanten Eingriff auch ein schriftliches Aufklärungsformular zu den vorgesehenen weiteren Behandlungsmassnahmen. Dieses Dokument ermöglicht Ihnen, die erhaltenen Informationen betreffend Vorgehensweise, Ziel des Eingriffs, Erfolgsaussichten, jeweilige Risiken sowie die mögliche Alternativen erneut in Ruhe nachzulesen und Ihren Entscheid ohne jegliche Eile zu fassen. Wir bitten Sie deshalb, den Aufklärungsbogen sorgfältig durchzulesen. Gerne beantworten wir Ihnen allfällig entstehende Fragen. Selbstverständlich können Sie bei unserem Sekretariat auch einen weiteren Besprechungstermin verlangen, falls Sie dies für Ihre Entscheidfindung als nötig erachten.
Sollten Sie sich nach der Lektüre gegen eine Behandlung entscheiden, so bitten wir um umgehende Information unseres Sekretariats.
Andernfalls erwarten wir den von Ihnen unterzeichneten Bogen (bei Unmündigen/ Bevormundeten erfolgt die Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter) spätestens 24 Stunden vor Ihrer Operation zurück.
Sie können hierzu das abgegebene Rückantwortkuvert benützen. Für den Fall, dass der unterzeichnete Aufklärungsbogen nicht rechtzeitig bei ein uns eintrifft, behalten wir – selbstverständlich nach entsprechender telefonischer Kontaktaufnahme mit Ihnen - uns vor, Ihren Operationstermin aus dem Programm zu streichen. Daraus allenfalls entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

